Die Pflegeberatung ist für Menschen mit dem Pflegegrad 1 freiwillig, ab dem Pflegegrad 2. halbjährlich verpflichtend.
Ab Pflegegrad 4 setzt die Pflegekasse ein vierteljährliches Beratungsgespräch voraus.
Leistungen der Pflegeberatung nach §7a SGB XI dienen der Erstinformation für Antragsteller auf Pflegeleistungen. Die individuelle Beratung klärt erste Fragen und gibt eine Übersicht der verschiedenen Leistungsansprüche wie beispielsweise Ihr Recht auf kostenlose Hilfsmittel.
Leistungen der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI zielen darauf ab, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige bei Fragen und Unsicherheiten zu unterstützen und über noch nicht abgerufene Leistungen zu informieren.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rödinghauser Straße 190 | Holtkamps Hof | 32257 Bünde
24 h-Rufbereitschaft: 0151-50514837
Lassen Sie sich von uns beraten:
05223-492068
Rödinghauser Straße 190
| Holtkamps Hof 32257 Bünde